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Allgemeine Geschäftsbedingungen - adm™ - o.kipcak & partner- ges.m.b.h.

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und der adm™ - o.kipcak & partner- ges.m.b.h. (im folgenden adm™).
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von adm™ ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

2.) Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote vom adm™ sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung von adm™ Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3.) Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch adm™, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) adm™ verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) adm™ kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. adm™ ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
e) adm™ kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subkontraktoren heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von adm™ Aufträge erteilen.

4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von adm™ innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) adm™ hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

5.) Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug von adm™ mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch adm™ unmöglich macht oder erheblich behindert, ist adm™ zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Bei berechtigtem Vertragsrücktritt behält adm™ den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. §1168 ABGB findet Anwendung. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von adm™ erbrachten Leistungen zu honorieren.

6.) Preise und Zahlungsbedingungen
a) Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragsannahme in den jeweils gültigen Preislisten und Tarifbestimmungen von adm™ enthaltenen Preise und Zuschläge, welche bei Änderung der Kalkulationsgrundlage von adm™ einseitig entsprechend veränderbar sind. Dies gilt, sofern die Preisänderungen mindestens einen Monat vor Durchführung des jeweiligen Auftrags erklärt wurden. In diesem Fall steht dem Vertragspartner fünf Kalendertage ab Erhalt der Mitteilung das Recht zu, schriftlich von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten.
b) In den angegebene Preisen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenleistungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
d) Die Kosten für allfällige Mahnungen sowie die Kosten einer notwendigen und nicht von vornherein aussichtslosen Forderungsbetreibung (z.B. durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro) trägt der Vertragspartner. Dazu gehören auch die Kosten der vorgerichtlichen Vertretung.
e) Fälligkeit von Zahlungen für Serviceleistungen.
Der jeweils vereinbarte Preis ist vom Kunden im Voraus zu entrichten und sofort nach Rechnungslegung fällig. adm™ ist berechtigt seine Leistung zu verweigern, falls und solange das vertragliche Entgelt nicht vereinbarungsgemäß gezahlt ist.

7.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der registrierte Sitz von adm™.

8.) Geheimhaltung
adm™ ist zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat oder eine Regelung vertraglich festgelegt wurde. Nach Durchführung des Auftrages ist adm™ berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

9.) Urheberrecht
Software, grafische Entwürfe, Texte, Pläne, Prospekte, Berichte, Technische Unterlagen und dgl. von adm™ sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur im Rahmen einer Vereinbarung mit adm™ zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.
adm™ ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichung) von adm™ anzugeben.

10.) Geistige Schutzrechte
Der Vertragspartner garantiert , daß er der berechtigte Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, insbesondere an den von ihm adm™ zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc.) ist.

11.) Haftung
adm™ haftet nur für Schäden, soweit diese aus kraß grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten seitens adm™ entstehen und in jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf EURO 14.534,57 und das im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbare Ausmaß begrenzt. Der Vertragspartner verzichtet auf alle darüber hinausgehenden Ansprüche.

12.) Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzes gelten dessen zwingende Bestimmungen Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit, wären gerichtlich festgestellt oder von adm™ anerkannt.

13.) Unterlassung von Abwerbung
Vertragspartner bieten ohne Absprache und Genehmigung durch adm™ den MitarbeiterInnen von adm™ weder direkt noch indirekt Positionen bei sich selbst oder anderen an. adm™ erwartet, daß die Vertragspartner während der Zusammenarbeit mit keinem der MitarbeiterInnen Einstellungsverhandlungen führen und die MitarbeiterInnen nicht abwerben. adm™ verlangt von seinen MitarbeiterInnen, daß sie während der Dauer der Vertragsbeziehungen keine Verhandlungen mit Klienten über eine Einstellung führen.
Bei Zuwiderhandlung dieser Vereinbarung kann adm™ Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehaltes der jeweiligen MitarbeiterInnen einfordern.

14.) Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und adm™ kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von adm™ vereinbart.

15.) Sonstiges
a) Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung oder einer Lücke bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame oder fehlende Klausel ist durch eine Klausel zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten.
b) Schriftformerfordernis
Alle vertragswesentlichen Erklärungen (Annahme, Kündigung u.ä.) sowie Abweichungen von diesen Bedingungen und die Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Nicht dem Schriftformerfordernis genügen e-mails.
c) Verzicht auf Irrtumsanfechtung
Die Vertragspartner verzichten darauf, den jeweils angeschlossenen Vertrag, der diesen AGB zu Grunde liegt, zwecks Anpassung oder Aufhebung anzufechten, geltend zu machen, er sei nicht gültig zustande gekommen oder nichtig.

adm™   o.kipcak & partner ges.m.b.h.